Gutachten zur Identifizierung angespannter Wohnungsmärkte in Schleswig-Holstein (§ 201a BauGB)

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland, welches im Juni 2021 vom Bund verabschiedet wurde, ermöglicht es Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) anzupassen, um die Schaffung von Wohnraum bauplanungsrechtlich zu erleichtern. Im Fokus steht die Stärkung der Gemeinden und ihrer Instrumente auf dem Wohnungsmarkt. Entsprechend ist auf der Ebene der Gemeinden der Nachweis zu führen, ob die Voraussetzungen für eine Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes gegeben sind. Dies wird vom Gesetzgeber maßgeblich am Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes festgemacht (§201a BauGB).

Zur Feststellung der Anspannung des Wohnungsmarkt wurde anhand eines Indikatorensets über ein Punktwertverfahren eine Gebietskulisse auf Gemeindeebene erstellt, anhand derer sich ablesen lässt, in welchen Gemeinden die erweiterten Instrumente des Gesetzes zum Einsatz kommen können.

Gebietskulisse angespannte WoMä 201 Baugb SH

Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 3 BauGB
Quelle: Begründung zur Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 24.01.2023 – IV 507 - 471-763/2016-5426/2021

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